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Flüchtlinge aus Radolfzell, die im Besitz einer gültigen "Zeller Karte" sind, können für ihr Asylverfahren beim Rechtshilfefonds des Freundeskreises Asyl Radolfzell e.V. finanziellen Beistand zur teilweisen Finanzierung ihrer Rechtsanwaltskosten oder anderer Verfahrenskosten beantragen.

Die Zuschüsse werden in der Regel als Darlehen gewährt. Näheres ist den Richtlinien zu entnehmen: s.u.

Die Anträge werden von den Sozialarbeiter*innen in den Unterkünften, den Integrationsmanagern und den Mitarbeiter*innen im Haus der Vielfalt entgegen genommen und an die Fallbetreuer*innen des Fonds weitergeleitet. Sie können sich auch per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. an die Fallbetreuer*innen des Rechtshilfefonds direkt wenden.